Bei der TÜV-Hauptuntersuchung werden Fahrzeuge regelmäßig von der Abgasanlage bis zur Zugvorrichtung auf ihre Sicherheit geprüft. Welche Vorschriften es zu beachten gilt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wer eine Hauptuntersuchung durchführen kann, erfahren Sie hier auf Auto-Werkstatt.de!
Die wiederkehrende TÜV Hauptuntersuchung, umgangssprachlich TÜV genannt, soll sicherstellen, dass Kraftfahrzeuge ohne Sicherheitsmängel am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem wird dadurch die Einhaltung der Abgasnormen der Kraftfahrzeuge überprüft. Die Hauptuntersuchung nehmen nicht Behörden, sondern ausschließlich staatlich anerkannte Prüforganisationen wie zum Beispiel dem TÜV Süd, TÜV Nord oder TÜV Rheinland vor, die einer amtlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen.
Prüfungsablauf einer TÜV-Hauptuntersuchung
Der genaue Prüfungsumfang und -ablauf ist in der Richtlinie, über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen, festgelegt. Demnach erfolgt die TÜV-Hauptuntersuchung durch eine montagefreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung und Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit bestimmter Bauteile. Der TÜV kontrolliert in der Kfz-Hauptuntersuchung unter anderem folgende elektronische Baugruppen und -systeme:
- Bremsanlage, u.a. Antiblockiersystem (ABS)
- Lenkanlage
- lichttechnische Einrichtungen, u.a. Abbiegelicht, Leuchtweitenregelung und Rücklicht
- Sichtverhältnisse im Auto und Identifizierbarkeit des Fahrzeugs,
- Sicherheitsüberprüfung der Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme und Airbags
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und daran befestigte Teile, wie beispielsweise der Überbaubügel bei Cabrios
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Modifikationen an der Ausstattung
- Fahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die Bremsanlage, u.a. Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches Sperrdifferenzial (ADS)
Die erfolgte Hauptuntersuchung wird durch eine Prüfbescheinigung, einen Stempel im Fahrzeugschein und eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen. Der Gesetzgeber hat 2012 die weiterentwickelte Hauptuntersuchung in Kraft gesetzt, weshalb der Prüfbericht auch wesentlich detaillierter ausfällt als früher. Den Prüfbericht müssen Sie bei der An- und Ummeldung des Fahrzeugs vorlegen.
Abgasuntersuchung innerhalb der TÜV-Hauptuntersuchung
Die Abgasuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen auf ihre Umweltverträglichkeit. Sie soll sicherstellen, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge innerhalb der festen Grenzen liegen. Seit 2010 ist die Prüfung ein Bestandteil der TÜV-Hauptuntersuchung und muss nicht mehr gesondert erfolgen. Auch eine extra AU-Plakette am Kennzeichen wird nicht mehr angebracht. Der Nachweis der durchgeführten Abgasuntersuchung erfolgte bis Ende 2009 durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen. Die Abgasuntersuchung läuft wie folgt ab:
- Untersuchung der abgasrelevanten Baugruppen des Fahrzeugs, wie beispielsweise Einspritzanlage, Luftfilter und Auspuff
- Messtechnische Überprüfung der abgasrelevanten Einstellungen und Werte des Motors sowie des Schadstoffausstoßes
- Die vorgenommene Abgasuntersuchung wird im Prüfbericht der Hauptuntersuchung dokumentiert.
Für eine TÜV-Hauptuntersuchung: rechtzeitig Termin besorgen
Als Fahrzeughalter sind Sie für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen der TÜV-Hauptuntersuchung verantwortlich. Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung steht in Ihrem Fahrzeugschein. Gleichzeitig können Sie ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen: Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat. Bei abgemeldeten Fahrzeugen können Sie den Termin der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen.
Was passiert, wenn die TÜV-Hauptuntersuchung versäumt wurde?
Wird der Termin der Hauptuntersuchung überzogen, muss, aufgrund der statistisch nachgewiesenen höheren Mängelhäufigkeiten und der intensiveren Untersuchung, ein Säumnisaufschlag gezahlt werden. Die Untersuchungsintervalle der TÜV-Hauptuntersuchungen variieren dabei abhängig von Fahrzeugtyp, Fahrzeugnutzung und Alter des Fahrzeugs. So muss ein neuer PKW erst nach 36 Monaten geprüft werden; ab der zweiten Hauptuntersuchung verkürzt sich dieses Intervall auf 24 Monate. Nach dem Überschreiten des Prüfungsintervalls wird das Intervall neu festgelegt; ab dem Zeitpunkt der Untersuchung erfolgt die volle Plakettenlaufzeit. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der TÜV-Hauptuntersuchung bei PKWs, Motorrädern und leichten Anhängern wie folgt geahndet:
- mehr als zwei Monate mit 15 Euro,
- mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten mit 25 Euro,
- mehr als acht Monate mit 40 Euro und 2 Punkte in Flensburg.
Beim TÜV wird eine Überziehung der Prüffrist nicht geahndet. Dafür ist einzig der Gesetzgeber verantwortlich. Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeuges die Zulassungsstelle feststellt, dass die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, damit Sie das Fahrzeug den Prüfstellen vorführen können. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vor ab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine TÜV-Hauptuntersuchung ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.
Hauptuntersuchung beim TÜV oder bei einer DEKRA-Prüfstelle?
Als Fahrzeughalter müssen Sie für die Hauptuntersuchung die Kosten tragen. Neben TÜV und DEKRA können auch GTÜ oder KÜS die Untersuchungen durchführen. Unterschiede zwischen den Prüfstellen ergeben sich geringfügig bei den jeweiligen Tarifen. Für eine TÜV-Hauptuntersuchung sind die Kosten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So kostet eine Hauptuntersuchung für ein PKW inklusive Abgasuntersuchung vom TÜV Rheinland 90 Euro, vom TÜV Süd 88 Euro und vom TÜV Nord 87,50 Euro. Bei der DEKRA liegen die Gebühren zwischen 85 und 92 Euro. Große Preisunterschiede können sich zwischen den Anbietern auch nicht ergeben, weil der Prüfungsumfang gesetzlich vorgegeben ist. Unterschiede ergeben sich eher bei der Terminabsprache, den Öffnungszeiten und der Erreichbarkeit der Prüfstellen.